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Gefahrgut

Rückgabe von Gefahrgut

Alle Produkte, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten, werden als Gefahrgut gekennzeichnet. Diese Produkte sind nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport (und Rückversand) zugelassen. Ein gefährliches Produkt unterliegt dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), da das Transportrisiko bei diesen Produkten höher ist, als bei anderen.

Nachfolgend findest du Anweisungen zur Rücksendung.

Was ist bei der Verpackung zu beachten?

Verwende, wenn möglich, die AfB Campus-Originalverpackung zur Rücksendung des Produktes. Diese besitzt bereits die notwendige Kennzeichnung und die erforderliche Verpackung für die Versendung dieses Produktes. Ist die Originalverpackung beschädigt, benutz bitte ein neues Paket. Stell auf jeden Fall sicher, dass die Verpackung fest und stabil ist. Vermeide außerdem, dass sich das Produkt in der Verpackung hin- und herbewegen oder versehentlich eingeschaltet werden kann. Benutze am besten das in der Originalsendung enthaltene Füllmaterial oder etwa Zeitungspapier zum Ausfüllen der Freiräume.

Was ist bei der Gefahrgutkennzeichnung zu beachten?

Wenn du das Originalpaket von AfB Campus verwendest, stell sicher, dass das Gefahrgutkennzeichen nicht beschädigt und nicht überklebt oder anderweitig verdeckt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, druck bitte eines der beiden Kennzeichen auf der Folgeseite farbig aus, schneide es aus und klebe es rechts oben auf das Paket.

Achtung: Bitte achte darauf, dass das Kennzeichen in der vorgegebenen Größe (120 * 110 mm) ausgedruckt wird. Beachte dies bei den Druckeinstellungen deines Druckers.

Je nach Inhalt des Versandstücks ist dieses mit unterschiedlichen Gefahrgutkennzeichen (verschiedene UN-Nummern) zu versehen. Lithium-Batterien die „in Ausrüstung verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind mit der UN-Nummer 3481 zu kennzeichnen. Lithium-Batterien, die „alleine verpackt in einem Versandstück“ befördert werden, sind dagegen mit der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.

Pflichten des Absenders

Nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) ist der Absender für die richtige Klassifizierung des zu befördernden Gefahrguts verantwortlich. Dieser Pflicht kommst du mit der korrekten Kennzeichnung des Versandstücks (wie zuvor beschrieben) ausreichend nach. NImm die beschriebene Vorgehensweise daher sehr ernst. Verfügt dein Gerät nicht über einen Lithium-Ionen-Akku, so ist von einer Fehlkennzeichnung unbedingt abzusehen.

Versand eines Gerätes in dem ein Akku verbaut ist – UN 3481

Lithium-Ionen-Akkus, welche „im Gerät verbaut“ (z.B. Notebooks, Handys) verschickt werden, müssen möglichst transportsicher verpackt werden, um Schäden am Gerät und dementsprechend auch an den Akkus zu vermeiden.

Die gefahrgutkonforme Kennzeichnung des Versandstücks sieht vor, dass das Paket oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgut-Kennzeichen und der UN-Nummer 3481 beklebt wird.

 3481

 

Versand eines einzelnen oder beiliegenden Akkus – UN 3480

Sollte neben dem „im Gerät verbauten Akku“ noch ein weiterer (loser) Akku, welcher zum Gerät gehört (z.B. Ersatzakku), versendet werden, so kann dies in einem Paket versendet werden. Lose Akkus, welche nicht zum Gerät gehören, müssen separat verpackt und versendet werden.

Der Versand von losen Akkus ist ebenfalls oben rechts mit dem entsprechenden Gefahrgutkennzeichen und der UN-Nummer 3480 zu kennzeichnen.

 3481


 

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